Das Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetz (BüFoG)

Die Hausärzte diskutieren aktuell ein Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetz (BüFoG). ich finde das richtig und bin nur traurig, dass es da keinen gemeinsamen Antrag der Fach- und Hausärzte gibt.

Der ganze Text aus der Delegiertenversammliung der Hausärzte ist hier:

Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes e.V. fordert die Politik nachdrücklich auf, ein „Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetz“ (BüFoG) auf den Weg zu bringen. Dieses ist so auszugestalten, dass es künftig eine gesetzlich verankerte Notwendigkeit wird, vor der Einführung neuer Gesetze und Verordnungen sowohl den Zeitaufwand als auch den Kostenrahmen für die Arztpraxen zwingend zu prüfen und zu veröffentlichen! Zur Bewertung der Ergebnisse des BüFoG sind unabhängige Bürokratiebeauftragte zu benennen, die für die Evaluierung neuer Gesetzesvorhaben im Hinblick auf den zu erwartenden bürokratischen Mehraufwand verantwortlich sind.

Begründung
Zahlreiche Gesetze haben durch eine einseitig verfahrensfxierte Sichtweise zu einem ungewollten bürokratischen Mehraufwand in den Arztpraxen geführt. Es ist daher zwingend erforderlich, eine Bürokratiefolgenabschätzung (analog zu anderen Folgenabschätzungen in Gesetzgebungsverfahren für Umwelt, Kosten etc.) verpflichtend in den Gesetzgebungsprozess einzuführen.
Durch diese gesetzliche Vorgabe und die explizite Benennung von Verantwortlichen kann Bürokratie in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren bereits im Vorfeld eingedämmt werden. Zwar ist ein gewisses Maß an Bürokratie für das Funktionieren eines Rechtsstaates unerlässlich. Allzu oft werden jedoch Detailregelungen getroffen, deren Folgen für den weiteren Arbeitsablauf oder den gesamten Kontext nicht bedacht – oder ignoriert werden.

Ein zu hoher Verwaltungsaufwand schränkt die Praxen sowohl in der Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch in ihrer Wirtschaftlichkeit ein. Papierkram und unnötige Dokumentationen binden nichtnur das ohnehin knappe Fachpersonal, sondern schrecken auch potenziellen Nachwuchs ab. Diesbeeinträchtigt langfristig die ambulante Patientenversorgung insgesamt.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Quelle https://www.hausaerzteverband-niedersachsen.de/images/verband/presse/Presseinfos_2023/Antrag_30_B%C3%BCFoG.pdf

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