Die elektronische Versichertenbescheinigung

03.11.2025

Heureka, der siebente Versuch hat funktioniert! Am letzten Samstag hat eine freundliche Patientin über ihre Krankenkassen-App eine eVB beantragt. Am Samstag um 20.20 Uhr hatten wir ein Fax auf dem Server. Die Barmer lieferte demnach zügig einen ganz normalen Versichertennachweis. Elektronisch hat das nicht geklappt, nur als Fax. Immerhin einen Schritt weiter.

Es gab vor 30 Jahren einen Ärztewendewitz: Warum haben die Briefträger in Ostdeutschland mehr Arthrose als im Westen? Antwort: Weil die guten Leute nicht nur Briefe austragen müssen, sondern auch Faxe und e-Mails. Der Witz scheint aktuell zu sein.

7.10.25

Es wurden 2 Codes für eine eVersichertenbescheinigung bei verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen generiert. Bekommen habe ich bisher nichts – das System funktioniert noch nicht. Wir bleiben dran.

2.10.25

Das Bild links stammt von der Webseite Leistungserbringer | Praxis Check-In der Gematik und hat einen Code generiert, mit dem die erste Testpatientin eine elektronische Versichertenbescheinigung bei der AOK beantragen konnte.

Das war gegen 10.00 Uhr. Sieben Stunden später ist nichts von der Krankenkasse in unserem Posteingang gelandet. Als Chipkartenersatz taugt die e-Versichertenbescheinigung damit nichts, mehrere Stunden möchte niemand warten. Eine zweite Testkandidatin hat den Code erhalten, vielleicht funktioniert das bei der HKK.

Um die korrekte Form von QR-Codes für die e-Versichertenbescheinigung herauszubekommen, habe ich drei verschiedene Stellen der kassenärztlichen Vereinigung angerufen, die mir alle bestätigten, das das Problem interessant sei, sie die Lösung jedoch nicht wüssten. Während des Lauschens an den Warteschlangenmelodien habe ich ein bisschen gegoogelt und die Lösung selbst gefunden.

Bei der Gelegenheit gab es eine interessante Information: Mit Hilfe dieses QR-Codes können Privatversicherte über ihre Krankenkassenapp eine Versichertennummer generieren lassen, mit der sie e-Rezepte und eine e-Patientenakte nutzen können. Das werde ich heute Abend probieren. ich finde es schon lange diskriminierend, das ich als Privatpatient an den Segnungen der Telematikinfrastruktur nicht teilhaben darf.


1.10.25

Dieser QR-Code soll „sensse@cgm.kim.telematik“, also unsere KIM-Adresse bedeuten. Ich habe die erste Patientin gefunden, die eine Krankenkassen-App besitzt, mit dem man elektronische Versichertenbescheinigungen abrufen können soll. Zumindest behauptet das Menü der HKK-App so etwas.

Allerdings verlangt die HKK-App einen QR-Code der Praxis. Nachdem ich den generiert habe, sagt die App: Wollen Sie an „sensse@cgm.kim.telematik“ eine Mail schreiben? So ganz funktioniert das nicht, aber wir sind einen Schritt weiter.