Schlagwort: Ärztekammer

  • Vorladung bei der Ärztekammer

    Alte Weisheit: Gehe nie zu deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst! Dieser Vers stand 1898 laut Wikipedia in einem Supplement zum Berliner Tageblatt, dem Illustrierten Wochenblatt für Humor und Satire.

    Ich habe Anfang Oktober freitags nachmittags einen Brief von der Ärztekammer erhalten: „Wir laden Sie zu einem kollegialen Gespräch mit der Ärztekammerpräsidentin am Mittwoch, dem…. ein. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie bitte den Geschäftsführer zwecks Terminfindung.“ Kein Betreff.

    Wenn man so einen Brief erhält, weiß man nicht, worum es geht und macht sich so seine Gedanken?

    • Bin ich mit meinem Dauergeschimpfe über Medizinische Versorgungszentren jemandem so auf die Zehen getreten, dass die Ärztekammerpräsidentin sich damit beschäftigen muss?
    • Habe ich mit meiner Kritik an der operativ guten und konservativ unzureichenden Ausbildung der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie einen Streit mit der schwindenden Fachgruppe der alten Orthopäden heraufbeschworen?
    • Habe ich eine Rüge wegen unkollegialem Verhalten, weil ich mich weigere, Überweisungen zur Rheumasuche aus den MVZs zu akzeptieren, die eigene rheumatologische Fachärzte haben?
    • Ist mein Blog ein Fall für einen Anwalt?
    • Haben sich Beschwerden der Patienten so gehäuft, dass die Ärztekammer nicht mehr schriftlich um Stellungnahme bittet, sondern bei klarem Fehlverhalten um Aussprache bittet?
    • Oder ist es noch was anderes – Schlimmeres?

    Wenn die Obrigkeit einbestellt, dann hat man immer ein schlechtes Gewissen. Ich hab ein Wochenende gerätselt und schlecht geschlafen. Die letzten Einbestellungen ohne Themennennung liegen 36 Jahre zurück. Partei und Staatssicherheit der DDR hatten so etwas auch drauf, auch wenn man sonst nichts mit ihnen zu tun hatte. Diese Leute wussten genau um die Wirkung derartiger Ladungen.

    Am Montag dann ein erster Anruf: „Das sagt Ihnen die Ärztekammerpräsidentin selber!“. 20 Minuten später, andere Mitarbeiterin, ich hab mich abgeregt, meinen nettesten Untertanenton rausgeholt, den Termin bestätigt und gefragt, auf was ich mich denn vorbereiten muss, damit ich der Frau Präsidentin nicht unvorbereitet die Zeit stehle. Es ging wirklich um Beschwerden von Patienten.

    Das Gespräch war ein positives Erlebnis. Außer der Präsidentin war ein weiteres Vorstandsmitglied anwesend. Ein kollegiales Gespräch ist eine Kommunikationsform, bei der der Ärztekammervorstand sich über Probleme informiert und Probleme klärt. Dazu sind sie da und dafür verdienen sie unseren Respekt.

    Ich habe Anlass zu Tadel gegeben, weil ich auf Google auf rüde Praxisbewertungen auch rüde geantwortet habe. Das ist soweit kein Problem, die Sachlage war eindeutig. Wir haben unseren Ermessensspielraum ausgenutzt, aber keinen Fehler gemacht. Aber wenn ein Mett-Eagle Müller mit seinem vollen Namen bei Google kommentiert, dass ich einen Scheissladen habe und faul bin und ich antworte „Sehr geehrter Herr Müller…“, dann gefährde ich die ärztliche Schweigepflicht. Wenn er danach seinen Namen in MEW ändert und meine Antwort mit seinem Namen steht noch drin, dann habe ich sie durchbrochen. Ein Durchbruch der Schweigepflicht darf nicht passieren.

    Ich werde mich bemühen, bei Googlebewertungen noch korrekter zu bleiben. Also habe ich bei Google „Herr Müller“ durch „Internetschmutzfink“ ersetzt.

    Ich habe Anlass zu großem Tadel gegeben, denn wir haben ein 2 Monate altes Kind nicht behandelt, obwohl es einen Termin in der Praxis hatte. Ich war es garnicht, ich mache keine Kinderorthopädie. Aber natürlich stehe ich gern für meine Frau ein, wenn Beschwerdeführer*_Innen bei Ärzten Männlein und Weiblein nicht unterscheiden können. Hintergrund: Das Kind hatte noch keine Chipkarte und war wohl nicht bei der Krankenkasse angemeldet. Entsprechend konnte die Krankenkasse innerhalb der anderthalb Stunden, die die Eltern mit zunehmendem Unmut im Wartezimmer saßen, keine Versichertenbescheinigung faxen, mailen oder sonst wie kommunizieren. Selbst bezahlen wollten sie auch nicht, so gingen sie wieder und beschwerten sich.

    Da waren wir gleich in einer sachlichen Diskussion, wie man dieses Problem lösen könnte, wir haben es häufig. Neugeborene kommen vom Kinderarzt, haben schon die ersten Impfungen, sind aber nicht versichert. Wie geht das?

    • Einige der Betroffenen haben uns freundlich vorgeschlagen, einfach die Chipkarte der Mutter durchzuziehen – das mache der Kinderarzt auch so. Nein danke, das ist Betrug und eine Säuglingssonographie bei der 42-jährigen fällt sicherlich durch die Plausibilitätsprüfung.
    • Privatbehandlung beim Kassenpatienten ist nicht statthaft. Aber ist ein Kind, das erst bei der Krankenkasse angemeldet werden soll, schon ein Kassenpatient? Wir bezeichnen werdende Frauen ja auch als „Frau“ weil sie den Wunsch äußern, nicht weil sie ihr Y-Chromosom los sind. Wokeness macht manchmal Logikprobleme.
    • Wiederbestellung, wenn das Kind bei der Kasse angemeldet ist und eine Versichertennummer zugeteilt wurde. Rechtens, aber unbeliebt – besonders mit Neugeborenen im Gepäck.
    • Einfach abarbeiten und hoffen, dass uns die Angehörigen irgendwann nach mehreren Mahnungen vielleicht die Chipkarte bringen? Hatten wir mehrfach, das funktioniert selten.

    Irgendwie muss es gehen, denn der Kinderarzt hat ja sogar eine Überweisung geschrieben. Von den Anwesenden wusste niemand den korrekten Weg.

    Dann haben wir noch über Sonographiekontrollen, Ausbildungsordnungsprobleme und Kapazitätsmangel gesprochen. Es war wirklich ein kollegiales Gespräch. Ich bin alle Punkte losgeworden, die ich schon lange mit der Ärztekammer besprechen wollte.

    Ich fühle mich von dieser Ärztekammer gut vertreten. Nur an der Form ihrer Einladungen könnten sie noch arbeiten.