Kategorie: blog

  • Prüfungsverfahren der Audi-BKK

    Wenn Ärzte Budgets überziehen, Medikamente in Fällen verordnen, für die das nicht zugelassen ist oder im Sprechstundenbedarf Medikamente beziehen, die nicht in der aktuellen Liste der Sprechstundenbedarfsvereinbarung stehen, werden sie zur Kasse gebeten. Wir haben etwa ein derartiges Verfahren pro Halbjahr, von 30 € bis 12 Millionen € waren schon verschiedenste Summen dabei.

    Das größte derartige Verfahren war ein Richtgrößenprüfung für den Medikamentenverbrauch für das Jahr 2013 über 12 Millionen €, der im Oktober 2015 erstinstanzlich und Dezember 2019 zweitinstanzlich verhandelt wurde und bei dem die Nichtvergleichbarkeit und damit die Nichtprüfbarkeit der Praxis festgestellt wurde. Genaueres kann man hier finden.

    Nach dem Freispruch scheinen wir die Audi-BKK verärgert zu haben. Wir haben auffällig viele Prüfungsverfahren der Audi-BKK, genau gesagt 8 von 9 Verfahren insgesamt. Auch die Streitkultur der Kassen unterscheidet sich erheblich.

    November 18:

    Die Audi-BKK fordert 4907,61 € für eine Verordnung Enbrel aus 1/2015, das nur bei axialer Spondylarthritis zugelassen ist, bei einem Patienten mit axialer Spondylarthritis und Morbus Reiter. Man kann auch 2 Rheumas haben. Antrag später abgelehnt.

    Die Audi-BKK fordert 36,75 € für eine Packung eines Duloxetin-Nachahmers und bei einer anderen Patientin 5,85 € wegen des Originals von Duloxetin. Duloxetin ist international Therapiestandard bei der Fibromyalgie und international, aber nicht in der EU für Fibromyalgie zugelassen. Eine Zulassung hat es für Depressionen und Angststörungen. Ein Regress von 42,60 € wurde festgelegt und bezahlt. Drei Punkte sind an dem Verfahren über die Fibromyalgie und Duloxetin bemerkenswert.

    1. Ein Prüfungsverfahren wegen 5,85 € könnte unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen. Das Verfahren kostet Tausende, aber nicht die Audi-BKK, sondern nur die Allgemeinheit.
    2. Es wäre zu erklären, wieso das Original von Duloxetin nach Abzug von Steuern, Patientenanteil und Krankenkassenrabatt 5,85 € kostet, der politisch gewollte billigere Nachahmer dagegen 36,75 €.
    3. Ein Prüfungsverfahren und ein Regress sollen den Arzt schulen und von seinem Fehlverhalten abbringen. Nach dem Regress haben wir uns überlegen müssen, was wir mit den 250 Fibromyalgiepatienten tun, von denen ein großer Teil Duloxetin bekommt. Die Audi-BKK warf uns auch fachfremde Behandlung vor, Fibromyalgie gehöre nicht zum Rheumatologen. Also haben wir die Patienten systematisch zum Schmerztherapeuten geschickt, der a) auch einen Terminmangel hat und b) genauso von der Audi-BKK wegen Duloxetin geprüft wurde. Die Patienten sind aus der Versorgung gefallen oder haben Behandlungsplätze außerhalb des Wirkungsbereiches der Audi-BKK gefunden. Wir bieten seitdem keine Therapie der Fibromyalgie mehr an und haben noch knapp unter 50 Patienten, die in der Regel ein zusätzliches entzündliches Rheuma oder eine psychiatrisch diagnostizierte Angststörung haben.

    Februar 19:

    Die Audi-BKK fordert 4909,07 € für Enbrel aus 2/2015, gleicher Patient wie November 2018. Antrag abgelehnt. Kann man solche Verfahren nicht zusammenlegen? Weiß die Audi-BKK beim Erstverfahren 2018 nicht, was sie 2015 ausgegeben hat oder möchte sie die Anzahl der Verfahren erhöhen?

    Die Audi-BKK fordert 196,55 € für eine dritte Fibromyalgiepatientin mit Duloxetin. Antrag stattgegeben und bezahlt.

    Mai 19:

    Die Prüfungsstelle schließt das erste Verfahren zu Enbrel zu unseren Gunsten ab, Duloxetin mussten wir bezahlen.

    Juli 2019:

    Die Audi-BKK fordert am 27.7.19 4700,47 € für eine Packung Olumiant aus 2017, weil die Behandlung nicht leitliniengerecht vorher mit dem günstigeren Methotrexat stattgefunden hat. Die vorbehandelnde Kollegin hatte mit Methotrexat behandelt, es wurde nicht vertragen. Das war allerdings aus der EDV der Kasse nicht ersichtlich, weil die Praxis das Methotrexat aus dem Therapierückläuferbestand weitergereicht und nicht rezeptiert hat.

    Die Audi-BKK fordert  am 31.7.19 in einem zweiten Verfahren 9000,98 € für zwei Packungen Olumiant aus 2018 bei der gleichen Patientin. Man hätte 9400,94 € fordern können, weil das Medikament immer noch 4700,47 € kostet. Die mathematischen Fähigkeiten der Audi-BKK sind hier nicht Thema. Ablehnung beider Regressanträge im März 20.

    August 2019

    Die Prüfungsstelle schließt auch das zweite Verfahren über eine Packung Enbrel zu unseren Gunsten ab.

    September 2019:

    Die Audi-BKK wirft mir einen off-Label-use von Cosentyx vor über mehrere tausend Euro vor. Ursache war eine EDV-bedingte Fehlcodierung einer Diagnose. Prüfantrag abgelehnt.

    August 20

    Die Audi-BKK stellt einen Prüfantrag wegen Rezeptierung von Allergospasmin, einem Notfallmedikament für Asthmatiker. Ich habe es für eine Rheumatikerin mit zusätzlichem Asthma rezeptiert, weil die Lungenärztin langfristig erkrankt und das Notfallmedikament verfallen war. Dadurch wurde das Asthma in dem Quartal nicht dokumentiert und prompt gab es ein Prüfungsverfahren. Ablehnung des Begehrens im Januar 21.

    Zwischenspiel: mal nicht die Audi-BKK. Die Siemens-BKK wirft mir für 11828,91 € vor, ein Biologikum bei Psoriasis-Arthropathie eingesetzt zu haben, ohne vorher die Vergleichstherapie einzusetzen. In dem Falle war richtig Archivarbeit nötig. Der Patient war 1980 erkrankt, da war ich noch Student. Er bekam Methotrexat 1999, da wurde ich Facharzt. Die damals behandelnden Ärzte waren durchgängig im Ruhestand oder verstorben. Es gab noch Unterlagen an einer Uniklinik, die ihr Archiv für Forschungszwecke länger aufhält, sonst hätte ich das bezahlen müssen. Nach Zusendung der Behandlungsaltunterlagen hat die Siemens-Betriebskrankenkasse den Prüfungsantrag mit Bitte um Entschuldigung für den Aufwand zurückgezogen.

    Die Prüfungsstelle stellt die Stellungnahme der beklagten Ärzte den Antragstellern (Krankenkassen) regelhaft zur Verfügung mit der Frage, ob das Verfahren zurückgezogen werden soll. Ein Einlenken bei sinnlosen Verfahren zur Kostensenkung und Reduktion des Nervenkrieges habe ich schon bei einer AOK und hier bei der Siemens-BKK gesehen, aber nicht bei der Audi-BKK. Schade.

    Juli 21

    Zwischenspiel: Die AOK Sachsen-Anhalt fragt im MDK-Verfahren bei einem Patienten mit adultem Morbus Still, einem seltenen Rheuma, warum das teure Canakinumab mit Jahrestherapiekosten über 120.000 € und nicht das wesentlich günstigere Tozilizumab für 20.000 € bei einem Patienten eingesetzt wird und ob es nicht möglich ist, die wirtschaftlichere Alternative Tozilizumab einzusetzen. Das fragt die AOK nicht über die Prüfungsstelle Niedersachsen, sondern auf dem kleineren Dienstweg über den medizinischen Dienst der Krankenkasse. Es geht also auch einfacher. Wir haben uns die Anfrage zum Anlass genommen, alle Morbus-Still-Patienten und alle Canakinumab-Patienten zu überprüfen und einen Patienten gefunden, bei dem eine Ersparnis möglich war. Kommentar: So soll ein Prüfungsverfahren laufen – kleine Anfrage, große Wirkung für die Allgemeinheit, leider nicht für die AOK Sachsen-Anhalt. Es betraf nicht ihren Patienten, der hatte die Alternative nicht vertragen. Da war er noch nicht bei der AOK, das konnten die Mitarbeiter also nicht wissen.

    September 23

    Die Audi-BKK fordert 107,20 € für die Verordnung von Pregabalin aus 1/22. Pregabalin ist ein Medikament gegen Nervenschmerzen. Die Patientin hat ein Rheuma und dadurch unter anderem chronische Nervenschmerzen. Sie bekommt seit 2016 Pregabalin, wechselseitig vom Schmerztherapeuten oder von uns. Leider stand in dem betreffenden Quartal die Diagnose „chronisches Schmerzsyndrom mit somatischen und psychischen Faktoren“ nicht drin, sondern nur in den Vor- und Nachquartalen. Am 19.9.23 ging unser Antwortschreiben an die Audi-BKK und die Prüfungsstelle.

    November 23

    Die Audi-BKK fordert 102,84 € für die Verordnung einer weiteren Verpackung Pregabalin aus 2/22 bei der gleichen Patientin. Man hat das Antwortschreiben zum ersten Fall nicht zu Kenntnis genommen, man weiß es nicht zu deuten oder man möchte sich streiten. Und man ist technisch nicht in der Lage oder nicht willens, beim Starten eines Prüfungsverfahrens zu überprüfen, ob es Folgeverordnungen gibt, die man einschließt, damit der Streitwert über die Geringfügigkeitsgrenze kommt.

    Februar 2024: 

    Die Prüfungsstelle teilt mit, dass die Prüfungsverfahren wegen Pregabalin zu unseren Gunsten ausgegangen sind. 

     

    Zusammenfassung:

    Prüfungsverfahren nerven, man fühlt sich bedroht. Es gibt einen kleinen Dienstweg, den die Audi-BKK nicht nutzt. Es gibt die Möglichkeit, die Zahl der Verfahren zu reduzieren und mehrere Quartale zusammenzufassen, die die Audi-BKK nicht nutzt. Es gibt die Möglichkeit, Verfahren abzukürzen, wenn man Unrecht hat – die die Audi-BKK nicht nutzt. Ich bestreite nicht das Prüfungsrecht der Audi-BKK. Aber ich denke, die Audi-BKK missbraucht dieses Recht.

    Und Prüfungsverfahren ändern etwas am Verordnungsverhalten der Ärzte. In einem Fall haben wir eine Möglichkeit gesehen, viel Geld zu sparen. Dankeschön! Im dreimal monierten Falle von Duloxetin haben wir die Verordnung des Medikamentes eingestellt und die Behandlung der Patienten, bei denen immer wieder eine Klinik oder Rehaeinrichtung das Medikament ansetzt, nicht mehr angeboten. Für die Fibromyalgiepatienten hat sich damit die Situation sehr verschlechtert, denn auch andere hatten ein Prüfungsverfahren wegen Duloxetin. Leider gilt in unserer Ellbogengesellschaft „Selbstschutz ist ein wichtiger Teil der Professionalität. “ auch für Ärzte.

    Ich habe mich beim Bundesamt für Soziale Sicherung, der Aufsichtsbehörde der überregionalen Krankenkassen, über die Audi-BKK beschwert. Ich erwarte nicht, dass ich das Verhalten der Krankenkasse ändere. Möglicherweise bekommt mir die besondere Aufmerksamkeit der Kasse auch schlecht, die haben mehr Anwälte. Trotzdem kann man es versuchen. Wer gegen Rechtsaussen demonstriert, riskiert auch Ärger und trotzdem ist das Aufstehen richtig.

    Immerhin habe ich schon eine schriftliche Stellungnahme des Bundesamtes: „Beschwerde eingegangen.“

    Februar 24 kam die endgültige Stellungnahme:

    Das Bundesamt für Soziale Sicherung teilt mit, dass die Audi-BKK zu unserer Beschwerde über die immer wieder bis zum Ende ausgekosteten Prüfungsverfahren Stellung genommen habe. Das Bundesamt stellt fest, dass sich die Audi-BKK innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewege. Nun, das habe ich nie bestritten. Insbesondere sei die BKK der Auffassung, dass das Ergebnis von Prüfungsverfahren besser akzeptiert werde und eine bessere erzieherische Wirkung für künftige Verfahren habe, wenn es bis zum Spruch der Prüfungskommission durchgezogen werde. Das klingt gut, logisch und lässt mich an der Zurechnungsfähigkeit der Prüfungssachbearbeiter zweifeln:

    Ein für die Audi-BKK absehbar klar verlorenes Verfahren wird also nicht vorzeitig beendet, weil die Akzeptanz besser ist. Ich werde sicher beim Rückzug der Gegenseite nicht klagen, wenn ich meine langanhaltende Bürokratie nicht bekommen. Also meinen die Sachbearbeiter, sie selbst akzeptieren die Ergebnisse ihrer Prüfungen erst, wenn sie ganz sicher von höchster Stelle Unrecht bekommen haben? Das klingt nach institutionalisierter Starrköpfigkeit und Unbelehrbarkeit.

    Und es habe also eine bessere erzieherische Wirkung, wenn die Verfahren bis zum Ende durchgezogen und verlängert werden. Die Audi-BKK wünscht also ihre „Partner“, die Ärzte, aus erzieherischen Gründen zu nerven, selbst wenn sie weiß, dass sie Unrecht hat. Es ist rechtens in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist nicht partnerschaftlich und ein großer Beitrag gegen die Entbürokratisierung in der Medizin. 

     

     

     

     

     

     

  • Praxisschließung wegen Corona

    Praxisschließung wegen Corona

    Es hat nach dem ersten Lockdown 1341 Tage gedauert, dann erwischte Covid-19  auch unsere Praxis. Am 20.11. fiel Dr. Sensse aus, da gab es noch eine Notsprechstunde. Am 23.11.23 war dann auch Frau Dr. Sensse positiv getestet und wir mussten schließen.

    Ausgefallen sind ein Donnerstag und ein Freitag. Insgesamt 110 Patienten müssen wir nun in den nächsten Wochen irgendwie ins Programm schieben. Aktuell bekommen wir jeden Tag um die 10 Absagen wegen Infekten, Grippe oder Corona – leider meist erst am frühen Morgen für den laufenden Tag. Vor Weihnachten sollte der Stau wieder abgearbeitet sein.

    Was kann man lernen? Eigentlich nichts. Den Ratschlag, die Praxis in 2 Teams zu teilen, die dann möglichst wenig Privatkontakte in der Grippezeit haben, mögen wir nicht. Genau wie der politisch nachvollziehbare Wunsch, die Ärzte mögen getrennt Urlaub planen, damit immer jemand für die Patienten da ist, wird das nichts in einer Gemeinschaftspraxis von Ehepartnern.

    Masken tragen in der Grippezeit geht, stört leider die Kommunikation sehr.

    Nebenbei: Man kann sich noch gegen Corona und gegen Grippe impfen lassen, die Saison ist nicht vorbei.

  • Das Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetz (BüFoG)

    Die Hausärzte diskutieren aktuell ein Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetz (BüFoG). ich finde das richtig und bin nur traurig, dass es da keinen gemeinsamen Antrag der Fach- und Hausärzte gibt.

    Der ganze Text aus der Delegiertenversammliung der Hausärzte ist hier:

    Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes e.V. fordert die Politik nachdrücklich auf, ein „Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetz“ (BüFoG) auf den Weg zu bringen. Dieses ist so auszugestalten, dass es künftig eine gesetzlich verankerte Notwendigkeit wird, vor der Einführung neuer Gesetze und Verordnungen sowohl den Zeitaufwand als auch den Kostenrahmen für die Arztpraxen zwingend zu prüfen und zu veröffentlichen! Zur Bewertung der Ergebnisse des BüFoG sind unabhängige Bürokratiebeauftragte zu benennen, die für die Evaluierung neuer Gesetzesvorhaben im Hinblick auf den zu erwartenden bürokratischen Mehraufwand verantwortlich sind.

    Begründung
    Zahlreiche Gesetze haben durch eine einseitig verfahrensfxierte Sichtweise zu einem ungewollten bürokratischen Mehraufwand in den Arztpraxen geführt. Es ist daher zwingend erforderlich, eine Bürokratiefolgenabschätzung (analog zu anderen Folgenabschätzungen in Gesetzgebungsverfahren für Umwelt, Kosten etc.) verpflichtend in den Gesetzgebungsprozess einzuführen.
    Durch diese gesetzliche Vorgabe und die explizite Benennung von Verantwortlichen kann Bürokratie in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren bereits im Vorfeld eingedämmt werden. Zwar ist ein gewisses Maß an Bürokratie für das Funktionieren eines Rechtsstaates unerlässlich. Allzu oft werden jedoch Detailregelungen getroffen, deren Folgen für den weiteren Arbeitsablauf oder den gesamten Kontext nicht bedacht – oder ignoriert werden.

    Ein zu hoher Verwaltungsaufwand schränkt die Praxen sowohl in der Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch in ihrer Wirtschaftlichkeit ein. Papierkram und unnötige Dokumentationen binden nichtnur das ohnehin knappe Fachpersonal, sondern schrecken auch potenziellen Nachwuchs ab. Diesbeeinträchtigt langfristig die ambulante Patientenversorgung insgesamt.

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Quelle https://www.hausaerzteverband-niedersachsen.de/images/verband/presse/Presseinfos_2023/Antrag_30_B%C3%BCFoG.pdf

  • Der Hausarztvermittlungsfall als Tempomacher

    Seit dem 1.1.2023 gibt es ein paar neue Abrechnungsmöglichkeiten und schon gibt es kluge Menschen, die neue Optionen für schnelle Terminvermittlungen unter Umgehung der Warteschlange sehen. Grundsätzlich muss man sagen, dass der Gesetzgeber mit seinen vielen Initiativen von der Terminservicestelle über die offene Sprechstunde, die Neupatientenregelung bis jetzt zum Hausarztvermittlungsfall die Anzahl der möglichen Facharzttermine nicht verändert hat. Dazu müsste er entweder mehr Fachärzte ausbilden und zulassen oder die jetzt vorhandenen Fachärzte durch irgendetwas (Wertschätzung, mehr Geld, weniger Bürokratie oder mehr zu Personal delegierbare Leistungen) zu mehr Terminen in der gleichen Zeit motivieren. Ein schöner Traum, so etwas hat noch kein Gesundheitsminister getan. Bei den ersten drei Punkten ist eher das Gegenteil ein Problem.

    Das GKV-Stabilisierungsgesetz ist also eine neue Variante, den Mangel zu ignorieren. Jeder Termin, den der Hausarzt dringend vermittelt, fehlt woanders. Es ist auch nicht so, dass Haus- und Fachärzte vorher nicht telefoniert haben und ein Gesundheitsminister uns nun diese wichtige Option aufzeigt. Nein: Der Hausarztvermittlungsfall gibt nur jetzt etwas Geld unter eng umrissenen Bedingungen für die Terminvermittlung durch den Hausarzt und deutlich mehr Geld unter großzügigeren Bedingungen an den Facharzt.

    Was bedeutet das konkret?

    Der Hausarzt sieht einen dringenden Behandlungsbedarf und ruft beim Facharzt an. Wenn er einen Termin bis zum 4. Folgetag erwirkt, darf er eine 03008 a 15 € fürs Telefonieren oder fürs Notfallfax abrechnen, muss aber noch den Patienten über den Termin informieren.

    Der Facharzt bekommt für den Anruftag und den Folgetag einen Zuschlag der doppelten Grundpauschale, also für einen Erwachsenen 44,12 € beim Orthopäden und dazu den Patienten extrabudgetär, was je nach Arbeitsumfang und Praxiskonstellation noch einmal bis 50 € zusätzlich bedeutet.

    Für den Patienten, der am Tag 2-4 nach Anruf im Programm ist, gibt es 100 %, also um 20 € extra, bis 14 Tage 16 € extra und bis zum 35. Tag 8 € und dazu immer dieses mathematisch schwer im Wert festzulegende: „Der Patient ist extrabudgetär.“ Bei uns bedeutet extrabudgetär zum Beispiel nichts, weil sowieso alle Rheumapatienten extrabudgetär sind. Anders könnten wir die aufwändige Rheumatologie in einer orthopädischen Praxis nie betreiben.

    Der guten Ordnung halber: Die Regelung Hausarztvermittlungsfall löst die Neupatientenregelung ab, bei der die Fachärzte alle „Neupatienten“, also alle, die sie in den letzten 2 Jahren nicht gesehen hat, extrabudgetär bezahlt bekam. Damit wollte man die Fachärzte motivieren, mehr Neupatienten zu nehmen. Da das die Kapazitäten nicht erweitert hat, hat es nicht funktioniert – siehe oben. Den Fachärzten hat man mit dem Hausarztvermittlungsfall richtig viel Geld weggenommen. Entsprechend sauer sind viele Fachärzte über die neuen Regeln.

    Das regte dann gleich einige MVZs zum kreativen Umgang mit dem Gesetz (traditionell Betrug genannt) an. Es ist nicht gemeint, dass der Facharzt geplante Patienten zum Hausarzt schickt, damit der 3 Tage vorm geplanten Termin einmal geplant dringend anruft. Und es ist erst recht nicht gemeint, dass der Facharzt Notfälle, die bei ihm schon am Tresen stehen, zum Hausarzt zwecks Vermittlung zurückschickt. Insbesondere ist ausgeschlossen, dass die Patienten, die die offene Spechstunde besuchen, erst mal zum Hausarzt geschickt werden, um einennVermittlungsfall zu generieren. Diese Ideen sind leider so verbreitet, dass sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung zu einem Rundschreiben gegen diesen Unfug genötigt sah.

    Es ist übrigens auch nicht gemeint, dass der Patient festlegt, er sei Notfall und der Hausarzt habe für ihn beim Facharzt anzurufen.

    Fazit für uns: Wir haben mehr dringende Anfragen als Behandlungsplätze. Daher werden wir Notfallanfragen mit dem Begleittext „Hausarztvermittlungsfall“ genauso wertschätzen wie alle anderen Anfragen ohne Unterlagen – garnicht. Wenn bei einer Anfrage neben aktuellen schlechten Laborwerten zufällig auch noch eine Anfrage „Hausarztvermittlungsfall“ dabei ist, dann hat der Hausarzt sich nach meiner Meinung die 15 € redlich verdient.

    Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Hausärzte, die Unterlagen und Informationen mitschicken, eher durch Patientenwohl motiviert sind als durch die 15 €. Deshalb machen wir den Mist mit dem Hausarztvermittlungsfall nur eingeschränkt mit. Wir teilen unsere Nummern mit, damit der Hausarzt sein Geld bekommt. Wir bekommen auch etwas Geld. Aber wir werden keinen Patienten vorziehen, weil er hausarztvermittelt ist. Dringlichkeit muss medizinisch begründet sein, nicht pekuniär (lateinisch für geldgetrieben).

    Gut an dem Gesetz finde ich übrigens,  dass es die Haus- und Fachärzte dazu motiviert, sich zu vernetzen. In Gifhorn gibt es jetzt eine Datensammlung mit den Backofficenummern, Fax-, email- und KIM-Verbindungen fast aller Fachärzte. Wegen der Rückrufe soll auch eine Datensammlung der Backofficenummern der Hausärzte dazukommen – sie sind genauso schlecht zu erreichen wie wir, wenn mal Unterlagen fehlen.

    Unsere Kollegentelefon steht übrigens nicht in der Datensammlung. Es gibt leider genug Kollegen, die bei Notfällen schwindeln, damit ihre Patienten eher Termine bekommen und mit denen möchte ich nicht reden. Da möchte ich Unterlagen sehen. Die Weitergabe einer Telefonnummer ist Arztpflicht, die Weitergabe einer Direktrufnummer Vertrauenssache.

    Und das GKV-Stabilisierungsgesetz wäre das erste Gesetz, was mit weniger Geld mehr Leistung generiert. Wir glauben nicht dran.

    Nachtrag 15.2.23: Die Kassenärztliche Vereinigung hat die Vergabe von Hausarztvermittlungsfällen (ohne medizinische Informationen) mit einem Online- Tool unterstützt. Weil wir Optimisten sind, haben wir 5 Notfalltermine angeboten. Ganz schnell stand der erste Patient drin: Terminservicestelle, Holzminden, keine Dringlichkeit. Projekt Onlinetool ist vorerst gescheitert. EDV im Gesundheitswesen können wir so gut wie Berlin Wahlen.

    Nachtrag 30.5.23: heute hatten wir nach dem Urlaub zum ersten Mal über 70 Hausarztvermittlungsfälle – das kann niemand abarbeiten. Dabei waren neben Briefen, Emails und Faxen erstmals auch e-Arztbriefe über KIM mit Anfragen Hausarztvermittlungsfall. Es ist besonders unglücklich, weil die bisher unbekannten Patienten EDV-technisch angelegt werden müssen, bevor man die beigefügten Unterlagen lesen kann. Anderthalb Stunden vergingen nach Feierabend beim „Nein!-keine Kapazität“ sagen.

    Nachtrag 6.9.23: Zitat einer freundlichem Hausärztin, der ich gerade einen Hausarztvermittlungsfall ohne alle Daten verweigert habe. Vorgeschichte: Der Patient war woanders vorbehandelt, sollte die Unterlagen des (12 km von seinem Wohnort praktizierenden) Vorbehandlers beibringen, bevor er bei uns einen Termin erhält. Anstatt dies zu tun, geht er zur Hausärztin, erklärt den Helferinnen „Ich bekomme bei Dr. Sensse sofort einen Termin, wenn Sie ein Fax mit HAV schicken!“ Die freundlichen Helferinnen machen das und ich maile zur Hausärztin „Was soll das?“ Ihre Antwort: „HAF macht mich als Hausärztin komplett wahnsinnig. Jeder Patient erwartet, dass er eine HAF-Überweisung bekommt und es gibt nur Ärger, wenn der Hausarzt so eine Überweisung verweigert. Es gibt aber auch Praxen, welche die Patienten nur mit HAF annehmen, wobei der geplante Termin seit vier Monaten fest steht! Kann auch nicht sein…“ Recht hat sie und mein volles Mitgefühl. Der Patient bekommt immer noch keinen Termin. Keine Daten – keine Dringlichkeit. Undringliche Termine werden selten. Wenn wir hinten an der Warteschlange Termine in 3 Monaten vergeben, haben wir in 3 Monaten keine Notfallkapazitäten mehr. Das Boot ist voll.

  • Fokus-Siegel

    Fokus-Siegel

    Seit Jahren bekommen wir einmal im Jahr ein dickes, seriös und amtlich aussehendes Schreiben vom Focus, wir seien als die besten Rheumatologen in unserem Bereich ausgezeichnet. Das wundert uns nicht, Herr Dr. Sensse ist der beste, schönste,  faulste und überbuchteste Rheumatologe, weil er der einzige Rheumatologe im Landkreis Gifhorn ist. Das dürfen wir uns an die Wand nageln und und tun das auch, wenn es in dem Jahr keinen guten Kalender für den freien Nagel gibt. Wenn wir  mit dem Focus-Siegel auf der Homepage und im Internet werben möchten, kostet uns das 2300 € im Jahr, die wir natürlich lieber in Personal und  Technik investieren.

    Als Gründe für eine dermassen große Auszeichnung nennt der Focus:

    • Publikationstätigkeit (zuletzt 2008)
    • Qualitätsmanagement (haben wir, muss man heute haben, aber weder zertifiziert noch veröffentlicht, denn auch diese Leute wollen nicht unter 10.000 € für eine Zertifizierung)
    • Patientenzufriedenheit (neben viel Lob hören wir vor allem berechtigte Kritik über schlechte Erreichbarkeit und schlechte Terminlage)
    • Kollegenempfehlung (wir kennen niemanden, der gefragt wurde)

    Als besonderer Witz wurde Herr Dr. Sensse dieses  Jahr auch als Orthopäde und Unfallchirurg ausgezeichnet. Er ist nur kaum noch orthopädisch tätig, weil der Behandlungsbedarf bei Rheumatikern viel höher ist und weist jede Unterstellung, er wäre Unfallchirurg, zurück.

    Es mag richtig sein, dass 2005 die letzten Orthopäden Facharztprüfung hatten und seitdem der Facharzt Orthopädie/Unfallchirurgie heißt. Es ist auch richtig, dass man in 6 Jahren nicht das lernen kann, wofür ein Orthopäde und ein Unfallchirurg früher jeweils 6 Jahre benötigt haben. Deshalb sind in dem gemeinsamen Facharzt operative und intensivmedizinische Kompetenzen weit ausgebaut. Kinderorthopädie, Osteologie, Rheumatologie und selbst die allgemeine Arthroselehre, also alles, was man in der Niederlassung braucht, blieben auf der Strecke. Es könnte also sogar sein, dass Herr Dr. Sensse von dem gemeinsamen Facharzt O und U garnichts hält und die Bezeichnung „Unfallchirurg“ als Beleidigung seiner nichtoperativen Fähigkeiten sieht. Wir wollen hier nicht in die Tiefe gehen, denn dann müsste man die jüngeren Kollegen verärgern, die nicht mehr die Chance hatten, das Fach Orthopädie in seiner ganzen Breite von Ambulanz über Behindertenfürsorge, Gipssprechstunde, orthopädische Operationen, Orthopädieschuhmacherei, Osteologie, Physiotherapie, Rehawesen bis zu den Zusatzausbildungen Chirotherapie und Naturheilverfahren zu erlernen. Das bedeutet nicht, dass die Orthopäden etwas Besseres sind. Unfallbehandlungen und Sportmedizin machen die Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sicherlich besser als die alten Orthopäden. Es ist nur nicht dasselbe und so ist es ein Witz vom Focus, Auszeichnungen zu verleihen für Leistungen, die man weder erbringen kann noch erbringen möchte.

    Daher begrüßen wir es sehr, dass das Landgericht München dem Focus jetzt zur Unterlassung dieser Scheinauszeichnungen verurteilt hat. Wer es nachlesen will: 4 HKO 14545/21 Ich hoffe nur, ich habe mit der Verlinkung der Quelle jetzt keinen Rechtsbruch begangen.

     

  • 2 Jahre Terminservicestelle

    Seit 2016 soll es die Terminservicestellen geben, für die Sondertermine bekommen Ärzte etwas mehr Geld. Vor allem: Sie bekommen Neupatienten im ersten Behandlungsquartal voll bezahlt,  die Patienten der Terminservicestelle unterliegen nicht der Budgetierung. Ende 2022 werden sie nach dem Willen von Herrn Minister Professor Lauterbach zur Rettung der Kassenfinanzen den anderen Patienten gleichgestellt, die Neupatientenregelung entfällt ersatzlos.

    Zeit, einmal zu schauen, was uns da so an Patienten entgeht:

    Wir hatten in der Zeit vom 1.1.21 – 12.7.22:

    • 157 Termine wurden von uns für die Terminservicestelle bereitgestellt, also 2 pro Woche.
    • 157 Termine wurden von der Terminservicestelle vergeben.
    • 8 Patienten haben abgesagt, weil ihnen der Termin nicht passte oder die Entfernung zu weit ist. 34 Patienten sind nicht erschienen und haben uns mehr Zeit für die anderen Patienten des Vormittages gelassen.
    • 115 Patienten sind zu dem vereinbarten Termin erschienen.
    • 64 der Patienten hatten kein Rheuma. Bei der Hälfte der Patienten haben wir das Rheuma ausgeschlossen. Die andere Hälfte hatte innerhalb der letzten 12 Monate schon einen Termin bei einem Rheumatologen und wollten gerne einen zweiten Rheumaausschluss.
    • 55 Patienten hatten ein Rheuma. Eine besonderes schnelle Terminvergabe über die Terminservicestelle war möglicherweise berechtigt.

    35 % aller dringend wegen eines Rheuma über die Terminservicestelle zugewiesenen Patienten hatten ein behandlungs- oder beobachtungsdürftiges Rheuma. Für ein Notfallverfahren ist das eine sehr schlechte Quote. Wenn wir von den Hausärzten Notfallfaxe mit einigen Angaben bekommen, steigt die Quote der berechtigten Notfälle auf 80%. Das wäre in Ordnung.

    50 % der Patienten hatten eine Anreise vom mehr als 100 km. Stade, Lüneburg, Seesen, Genthin, Bad Lauterberg – all das sind Orte, bei denen der Weg an mindestens 2 Rheumatologen vorbeiführt. Die meisten Patienten kamen mit 8 aus Hildesheim – einer Kleinstadt mit 3 Rheumatologen, allerdings auch mit einem riesigen Einzugsgebiet.

    Leider geht das Gemecker noch weiter: 67 Patienten, also mehr als die Hälfte, hatte zur Erstvorstellung über die Terminservicestelle keine Unterlagen dabei – kein Labor, keine Altbefunde, keine Röntgen- oder MRT-Berichte, manchmal noch nicht einmal die inhaltsleere Überweisung des Hausarztes mit dem Terminservicestellencode. Da unsere Mitarbeiterinnen regelmäßig und bei jeder Terminbestätigung oder – Neuvereinbarung sagen „Bitte Vorbefunde mitbringen!“, ist das eine Respektlosigkeit von Zuweisern und Patienten ohnegleichen. Ohne Unterlagen und Vorbefunde sinkt die Trefferquote, also die Qualität der ärztlichen Arbeit. Daher ist es geradezu eine Forderung des Qualitätsmanagementes, das Verfahren der Terminservicestelle nicht weiter zu unterstützen. Man tut allerdings der Minderheit an Ärzten, die ihre Patienten ordentlich vorbereitet auf die Reise schicken, weh.

    Von den 55 Patienten mit Rheuma, die über die Terminservicestelle kamen, waren in der Dringlichkeit zweifelhaft:

    • 4 Patienten, die gerade in einer Klinik eine Rheumadiagnose bekommen haben und einen Nachbehandler suchten. Die Nachbehandlung sollte die Klinik schon klären, wir nehmen den umliegenden Kliniken auch uns unbekannte Rheumapatienten ab. Dann sind wenigstens die Unterlagen verlässlich da.
    • 2 Patienten aus der eigenen Behandlung, die mit Hilfe der Terminservicestelle einen schnelleren Termin bei uns haben wollten – beide ohne nachvollziehbare Dringlichkeit, einmal ein geklemmter Finger und einmal „Medikamente alle!“.
    • 11 Patienten aus laufender Behandlung, die den Wunsch nach einem Behandlerwechsel hatten. Auch hier kamen 4 ohne Unterlagen, das haben wir abgelehnt – und 7 mit Unterlagen, die haben wir dann auch weiterbehandelt.
    • 8 Patienten, bei denen der Rheumaverdacht oder das sichere Rheuma seit Jahren im Raume standen und die aus Gründen, die nicht der Krankheitsaktivität lagen, plötzlich einen Behandlungswunsch hatten – dann aber dringend. Dabei war oft ein neuer Hausarzt – oder ein Facharzt, der selbst keine Vorunterlagen hatte, der Zuweiser. Aktenstudium hätte geholfen.

    Dreißig mal haben wir aufgrund einer neuen oder in den letzten Monaten zunehmenden Symptomatik Patienten über die Terminservicestelle bekommen, bei denen die Nutzung der Terminservicestelle richtig und nötig war. Das ist nicht einmal jede fünfte Zuweisung. Schade um den Aufwand für die Schaffung dieses Büromonsters.

    Wieso habe ich Zeit, so etwas zu schreiben? Weil die heutige Patientin der TSS nicht erschienen ist.

    Nachtrag 2.2.2023

    Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde der Hausarztvermittlungsfall neu eingeführt. Hier bekommen die Hausärzte 15€ für die Vermittlung eines dringenden Patienten und wir 44 € fürs Abarbeiten am Anruftag oder Folgetag, 22 € für den 2.-4. Tag, also das, was wir so als dringliche Patienten reinbekommen. Und weil der Hausarzt für diese 15 € Unterlagen faxen muss, bekommen wir wirklich dringende Patienten.

    Über die Terminservicestelle bekommen wir die Patienten nicht vor dem 8. Tag, weil das die Software der TSS nicht hergibt, also 16 € und keinerlei Vorinformation. Lieber nehme ich mehr Hausarztvermittlungsfälle oder Notfälle ohne Unterlagen als über die Terminservicestelle. Das Projekt stirbt durch den Hausarztvermittlungsfall.

    Nachtrag 20.2.2023

    Heute habe ich den ersten und vorläufig einzige Terminservicestellenfall gesehen, der irgendwie zwischen die Hausarztvermittlungsfälle gerutscht ist. Der Termin wurde am letzten Mittwoch vergeben – wäre Zuschlag B oder 16 €. Der Patient wartet schon seit Januar auf einen Terminservicestellentermin. Die Wartezeit wurde mir mit angerechnet. So gab es kein Geld, aber Unmut über die Wartezeit.

     

  • Impfstoff von Novavax

    Downdate 9.3.22: In der ersten Woche haben sich um die 15.000 Menschen mit Cocovax impfen lassen, also ein Fünftel eines Promilles. Die Priorisierung ist aufgehoben – wer will, kann den Impfstoff bekommen. Die Hoffnung, dass bis zu zwei Prozent der Bevölkerung oder auch zehn Prozent der Ungeimpften keine Impfgegner sind, sondern nur auf den richtigen nicht so innovativen Impfstoff warten, dürfte dahin sein. Es lohnt nicht mehr, sich mit Novavax zu beschäftigen. Der Beitrag ist damit geschlossen.

    Update 28.2.22: Seit heute ist Cocovax in den Impfzentren verfügbar. Anmeldung über die Hotline 0800 9988665.

     

    Am 20. Dezember hat die europäische Medikamentenagentur mit Nuvaxovid von Novavax den fünften Covid-19-Impfstoff zugelassen. Des bedeutet allerdings nicht, dass wir ihn bestellen können. Unsere Lieferapotheke hat noch keine Informationen.

    Die nächste interessante Frage ist, ob wir ihn bestellen möchten. Die Wirksamkeit von Cocovax gegen Covid- 19 Wildvariante, alpha und beta ist gut, zu Delta und Omikron liegen noch keine Zahlen vor. Cocovax kommt mit dem Versprechen, der erste Totimpfstoff zu sein. Wir sehen darin keinen Vorteil, die anderen Impfstoffe leben auch nicht. Man (wer ist eigentlich man?) erhofft sich eine höhere Akzeptanz bei Menschen, die der MRNA-Technik misstrauen. Das ist zu hoffen.

    Bisher hatten wir genau eine Anfrage, ob wir mit Novavax impfen. Für eine Bestellung brauchen wir 10 impfwillige Ungeimpfte. Derzeit sehen wir pro Woche zwei dieser seltenen Menschen. Fünf Wochen wird niemand auf den Pieks warten wollen, wenn er sich nach acht Monaten Druck und Nachdenken zur Impfung entschlossen hat. Also werden wir bei der Frage nach Novavax ans nächste Impfzentrum verweisen.

    Vielleicht hat es Vorteile, mit dem Impfstoff zu boostern, um noch eine breitere Kreuzimpfung zu bewirken. Das ist allerdings jetzt reine Spekulation.

    Nachtrag 13.1.22: Bisher ist Novavax weder lieferbar noch ist ein Termin angekündigt. Die Firma Novavax erklärt offiziell, dass der Impfstoff gut gegen Omikron funktioniere und dass man an einer an Omikron angepassten Variante des Impfstoffs arbeite (Kommentar: beide Ankündigungen sind erfreulich. Nebeneinander erscheinen sie nicht logisch).

    Nachtrag 25.2.22: Heute Morgen konnten wir alle bei NDR 2 im Radio hören, dass Novavax ab Montag in die Arztpraxen kommt. Leider stimmt das so nicht ganz. Novavax kommt in die Impfzentren, es gibt eine zentrale Anmeldehotline. Wir können zum 7.3.22 nicht bestellen und bekommen den Impfstoff – wenn wir ihn denn haben wollen – frühestens 14.3.22.

    Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Impfen in Arztpraxen (kvn.de): Erste Novavax-​Lieferung ausschließlich an die Länder: Nach Informationen des BMG soll die Auslieferung des zunächst nur in geringen Mengen zur Verfügung stehenden Proteinimpfstoffs Nuvaxovid® von Novavax an den Bund ab 21. Februar beginnen. Der Bund-​Länder-Krisenstab habe entschieden, dass der Impfstoff von dort zunächst ausschließlich an die Länder gehe, hieß es. Ab wann Arztpraxen den Impfstoff bestellen können, ist derzeit noch offen – voraussichtlich aber nicht im ersten Quartal.

    Die Nachricht des NDR ist also gut, aber 4 Wochen zu früh.

  • Vaccine Jansen von Johnson/Johnson

    Nachtrag 18.1.22:

    Mittlerweile ist offiziell, dass ein kompletter Impfschutz mit Johnson/Johnson erst nach „Optimierungsimpfung“ besteht und dass die damit geimpften erst 14 Tage nach der zweiten zusätzlichen MRNA-Impfung als geboostert gelten.

    Nachtrag 8.10.21:

    Die Stiko hat nun bekannt gegeben, dass J/J ein Impfstoff mit unzureichenden Wirkungen ist und dass die Impfung 4 Wochen später mit einem MRNA-Impfstoff, also Biontech ergänzt werden sollte.

    13.5.21

    Es gibt mittlerweile für uns  vier verschiedene Impfstoffe. Mit zweien sind fast alle zufrieden, der Dritte macht Kopfschmerzen. Vaccine Jansen von Johnson/Johnson ist der vierte. Er ist genau wie Vaxzevria ein Vektorimpfstoff, ab 60 Jahren empfohlen und für die Abgabe an jedermann ab 18 Jahren nach Gespräch mit dem Hausarzt freigegeben. Genau wie bei Vaxzevria gibt es ein Problem mit seltenen Thrombosen mit Autoimmunhintergrund. Da hören die Unterscheide allerdings dann auf.

    Hier sind die Wirksamkeitsdaten von der RKI-Webseite (Stand 12.5.21) heruntergeladen und verglichen.

    ImpfstoffWirksamkeit gegen Covid-19Wirksamkeit gegen schwere ErkrankungAnzahl ImpfungenZeit bis zum vollen Impfschutz
    MRNA (Comirnaty oder Moderna)95 %95 %28 Wochen
    Vaxzevria von AstraZeneca80 %95 %26-14 Wochen
    Vaccine Jansen von Johnson/Johnson65 %75 %12 Wochen

    Der Impfstoff ist also gut geeignet, mit dem größten Tempo den geringsten Impfschutz aufzubauen. Leider fehlt die zweite Impfung, so dass es danach nicht besser wird. Ich nehme gerne Ratschläge an, wem ich den Impfstoff empfehlen soll. Bisher sehe ich keinen Grund, ihn zu bestellen. Der Impfstoff von AstraZeneca mit deutlich besserem Impfergebnis ist schließlich verfügbar.

  • Impfstoff von Moderna

    Bis vorigen Samstag haben wir uns im der ambulanten Medizin nicht mit Spikevax von Moderna beschäftigt.

    Irgendjemand hat einmal festgelegt, dass der Impfstoff in der Impfzentren bleibt. Das haben wir nicht mitgeteilt bekommen. Wir haben es nur daran gemerkt, dass im April mit der 88331 für Comirnaty, der 88333 für Vaxzevria und der 88334 für Vaccine Johnson drei neue Abrechnungsnummern eingeführt wurden. Die 88332 für Moderna gab es nicht. Die Computer nehmen sie seit wenigen Tagen.

    Nun ist er da. Es gibt keine allzu großen Unterschiede zu Comirnaty. Ich würde mich ohne Vorbehalte damit impfen lassen und rate das auch allen Patienten. Bei Patientinnen unter dreißig ist war Impfstoff nicht mehr zugelassen. Bei Kindern weiß ich es nicht, würde ihn nicht anbieten.

    Der große Unterschied liegt in der Logistik. Wir können den Impfstoff nach dem Anbrechen 18 Stunden verwenden, damit wäre der Druck aus der Zeitplanung heraus und das Impfen kann „zwischendurch“ erfolgen.

    Das Nervige an dem Impfstoff ist, dass jetzt auch noch Termine abgesagt werden, weil Patienten die Wahl haben und den jeweils anderen Impfstoff wollen.

    Nachtrag 3.12.: Es klappt ganz gut – knapp 10 % der Patienten haben Probleme mit dem Impfstoff-Wechsel und dafür freuen sich andre, weil sie im Impfzentrum zweimal Moderna bekommen und daher Vorbehalte gegenüber Biontech haben.

    Nachtrag 26.1.22: Mittlerweile sorgt die Packungsgrösse 24 Impfungen dafür, dass wir Moderna nicht nachbestellen. So grosse Packungen bekommen wir nicht mehr verimpft, das ist jetzt eine Wochenbilanz. Der Impfstoff war eine gute Sache.

  • Biontech 3. Impfung

    8.10.21

    Die Indikationsliste wurde erweitert auf alle über 80, medizinisches Personal mit Patientenkontakt, Gepflegte und Pflegende nach 6 Monaten. Als Entscheidungsvorlage kommt dazu Patienten mit laufender Chemotherapie nach 4 Wochen und Johnson/Johnson-Geimpfte nach 4 Wochen.

    30.8.21

    Die Auffrischungsimpfung Corona für über 80-Jährige, Autoimmunerkrankte (von Asthma über Rheuma bis Schuppenflechte) ist nun offiziell empfohlen, aber bitte 6 Monate nach der Zweitimpfung. Wir impfen einmal pro Woche und nehmen Anmeldungen entgegen.

    Des Weiteren gibt es eine Impfempfehlung für Menschen, die Bisher 2* AstraZeneca oder einmal Johnson/Johnson bekommen haben – auch hier wird eine Comirnaty von Biontech zum Erreichen des Kreuzimpfungseffektes und damit zum besseren Schutz vor der Deltavariante empfohlen. Für alle anderen Geimpften (also Leute mit 2* Moderna oder 2* Biontech) gilt: Man darf sich 6 Monate später mit Comirnaty boostern lassen. Empfohlen ist es nicht.

    20.7.21

    Mittlerweile zeichnet sich ab, dass ab September eine dritte Impfung mit Biontech für Chemotherapiepatienten, Organtransplantierte, Patienten über 80 und Rheumatiker angeboten wird.

    In den USA läuft das Zulassungsverfahren, in Israel läuft die dritte Impfung schon. Herr Spahn hat es auch schon erzählt, aber das bedeutet leider wenig. Unklar ist, ob das Angebot sich an Rheumatiker unter immunmodulierenden Medikamenten (1600 Patienten) oder alle Rheumatiker (1800 Patienten bei uns) richtet. Wie sagte Frau Merkel einst ohne Rücksicht auf Ressourcen: Wir schaffen das.

    Wir tun das, weil es sinnvoll ist. Es wäre gut, wenn man sich nach anderthalb Jahren Rheumatikerbetreuung unter Coronabedingungen mal wieder mehr ums Rheuma und weniger ums impfen kümmern könnte.